Gefahr gebannt

URTEIL Fitnessstudio durfte Kundin mit Kopftuch kündigen – weil’s nicht um die Religion ging

Zurückgewiesen hat das Bremer Landgericht die Klage einer Frau, die entgegen der Hausordnung eines Fitnessstudios dort beim Training ein Kopftuch trug. Als die Betreiberin des Gym ihr deswegen die Mitgliedschaft kündigte, fühlte sich die Klägerin diskriminiert. Doch bereits in der ersten Instanz vorm Blumenthaler Amtsgericht war ihre Klage gegen den Rauswurf und eine Kompensation durch ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro erfolglos geblieben.

Das damalige Urteil hat nun die vierte Zivilkammer des Landgerichts bestätigt (Az: 4 S 89/12): Entscheidend sei dafür nicht die Motivation der Klägerin, das Kopftuch zu tragen, sondern jene des Verbots: Das nämlich sei nicht religiös begründet, sondern solle vielmehr eine „konkrete Gefahr“ abwenden. Die Fitnessgeräte des Studios dürften nur benutzt werden, wenn sich weder Haare noch Kopfbedeckungen in deren Rollen verfangen können.

Aus Sicht des Gerichts liegt kein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor – und folglich bestehe für die klagende Betroffene auch kein Anspruch auf Schadenersatz.  (taz)